Allgemeine Geschäftsbedingungen von Adrian Wettig Ecom Consulting

§1 Erbringung der Beratungsleistungen

Der Auftragnehmer ist weder in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert, noch unterliegt er einem die organisatorische Gestaltung der Ausführung der geschuldeten Beratungsleistungen (hinsichtlich der Zeit, Dauer, Ort, Art und Weise der Auftragsdurchführung) umfassenden Direktions- und Weisungsrecht des Auftraggebers.

Die Zeit, Dauer, Ort, Art und Weise der Leistungserbringung vereinbaren die Vertrags-parteien im Einzelnen einvernehmlich.

Dem Auftragnehmer steht kein Weisungs- und Direktionsrecht gegenüber den Mitarbeitern des Auftraggebers zu.

Der Auftragnehmer erbringt die Beratungsleistungen in eigener Verantwortung und in eigener Entscheidung. Er hat jedoch bei der Gestaltung seiner Tätigkeit auf die Belange des Auftraggebers Rücksicht zu nehmen und dem Auftraggeber entsprechend gesonderten Vereinbarungen zur Verfügung zu stehen.

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass durch den Abschluss dieses Vertrages zwischen Ihnen weder eine Partnerschaft noch ein Joint Venture begründet wird. Zur Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen, die den Auftraggeber verpflichten, ist der Auftragnehmer nicht befugt.

§2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Dem Auftraggeber werden durch den Auftragnehmer die unter § 2 des Dienstvertrages genannten Leistungen angeboten.

Der Auftraggeber hat jedoch selbst dafür Sorge zu tragen, dass er diese Leistung auch in Anspruch nimmt und gegebenenfalls entsprechende Termine mit dem Auftragnehmer vereinbart.

Sofern der Auftraggeber die ihm angebotenen Leistungen nicht, oder nur teilweise in Anspruch nimmt, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der vereinbarten Vergütung.

Sofern der Auftragnehmer seine Leistungen vertragsgemäß zur Verfügung gestellt hat und der Auftraggeber diese nicht, oder nur teilweise, abgerufen hat, ist die Vergütung dennoch fällig, ohne dass ein anteiliger Erstattungsanspruch besteht.

§3 Geistiges Eigentum, Nutzungs- und Verwertungsrechte

Alle bei dem Abschluss dieses Vertrages vorhandenen gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechte und sonstiges geistiges Eigentum einer Vertragspartei, insbesondere – jedoch nicht beschränkt auf – geheimes Know how, verbleiben im ausschließlichen Eigentum und mangels einer abweichenden ausdrücklichen Vereinbarung in der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsbefugnis der jeweiligen Vertragspartei.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle schutzrechtsfähigen Arbeitsergebnisse gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich offen zu legen.

Für andere Zwecke als die Erbringung der Beratungsleistungen unter diesem Vertrag darf der Auftragnehmer die Arbeitsergebnisse nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers nutzen.

§4 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen, Rückgabe von Eigentum

Alle Informationen und Unterlagen, die der Auftragnehmer anlässlich und im Rahmen der Erbringung der Beratungsleistungen von dem Auftraggeber erhalten oder erstellt hat, sind sorgfältig und gegen die Einsichtnahme unbefugter Dritter geschützt aufbewahren. Alle von dem Auftraggeber für die Zwecke der Erbringung der vertraglichen Beratungsleistungen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und sonstiges sich im Besitz des Auftragnehmers befindliches Eigentum des Auftraggebers sind pfleglich zu behandeln.

Während der Laufzeit dieses Vertrages hat der Auftragnehmer alle Unterlagen und Aufzeichnungen, die er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung von dem Auftraggeber erhalten oder erstellt hat, unverzüglich nach Anforderung an diesen herauszugeben und sämtliche Daten und Software, einschließlich der Quell- und Objektcodes unverzüglich nach Aufforderung zu löschen. Nach der Beendigung dieses Vertrages haben die Löschung und Herausgabe unverzüglich ohne Aufforderung zu erfolgen. Dies gilt auch für die Herausgabe von den von dem Auftraggeber für die Zwecke der Erbringung der vertraglichen Beratungsleistungen zur Verfügung gegebenenfalls gestellten Arbeitsmittel oder von sonstigem sich im Besitz des Auftragnehmers befindlichen Eigentum des Auftraggebers. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. Die vollständige Rückgabe aller Unterlagen sowie die Löschung von allen Programmkopien und Daten auf sämtlichen Speichermedien sind schriftlich zu bestätigen.

§5 Haftung

Die Haftung des Auftraggebers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Von Schadensersatz-ansprüchen Dritter, welche im ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber stehen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer vollumfänglich frei.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus leicht fahrlässigen Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung er bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

Vertragswesentliche Pflichten (auch die „Kardinalpflichten“) sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt jedoch unberührt. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftragnehmer stehen, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber nur insoweit frei, wie die Schadensersatzansprüche Dritter dem Grunde und/oder der Höhe nach über die Haftung des Auftragnehmers nach den vorstehenden Bestimmungen nicht hinausgehen.

 

§6 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Schutz der Daten des Auftraggebers vor unbefugtem Zugriff. Soweit der Auftragnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers und gegebenenfalls seiner Beschäftigten oder Kunden betraut ist, ist er verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO zu beachten.

Dies gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Verarbeitung, deren Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Der Auftragnehmer hat ferner sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten. Dazu gehört auch der verantwortliche Umgang mit Computerdaten und dem eigenen Büro. Daten mit personenbezogenem Inhalt sind unter Verschluss zu halten und nicht mehr benötigte Daten sind fachgerecht zu entsorgen.

 

§7 Widerrufsbelehrung

Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und besteht daher nicht bei Verträgen, die von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit dem Dienstleister geschlossen werden.

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber eine schriftliche Erklärung (mittels Brief oder E-Mail) an den Auftragnehmer senden und mitteilen, dass er diesen Vertrag widerrufen möchte.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerrufen hat, ist der Auftragnehmer verpflichtet alle Zahlungen, die er von dem Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen nach Erhalt der Mitteilung über den Vertragswiderruf zu erstatten.

Gemäß § 312 f Abs. 3 BGB erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers mit der Erbringung der Dienstleistung bereits begonnen hat, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

 

§8 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Mainz.

(Stand: 08/2023)

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